Anmeldung beim Verein für Cannabis- und Stecklingsproduktion in Nürnberg
Allgemeine Informationen
Allgemeine Vereinsbedingungen (AVB) des Vereins für Cannabis- und Stecklingsproduktion e.V. (VCSP e.V.)
§1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Vereinsbedingungen (AVB) regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Verein für Cannabis- und Stecklingsproduktion e.V. (im Folgenden "Verein") und seinen Mitgliedern.
§2. Vereinszweck
2.1. Der Verein dient dem gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis und der Weitergabe des gemeinschaftlich angebauten Cannabis sowie von Vermehrungsmaterial (Stecklinge und Samen) an die Mitglieder zum Eigenkonsum.
2.2. Der Verein informiert über cannabisspezifische Suchtprävention.
§3. Mitgliedschaft
3.1. Mitglied kann jede natürliche Person ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland werden, die schriftlich versichert, dass sie nicht Mitglied einer anderen Anbauvereinigung ist.
3.2. Die Mitgliedschaft setzt die Zustimmung zu diesen AVB sowie die Zahlung der Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeiträge voraus.
§4. Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge
4.1. Bei Eintritt in den Verein ist eine einmalige Aufnahmegebühr von 150 Euro zu entrichten.
4.2. Es wird ein monatlicher Mindestbeitrag von 20 Euro erhoben, der zur Deckung der laufenden Kosten dient. Die Mindestlaufzeit beträgt 3 Monate.
§5. Vertragslaufzeit und Kündigung
5.1. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Monate.
5.2. Wenn keine Kündigung innerhalb der ersten 3 Monate erfolgt, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um einen weiteren Monat.
5.3. Eine Kündigung ist nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat möglich.
§6. Verfügbarkeit von Cannabis und Vermehrungsmaterial
6.1. Die erste Ernte kann bis zu 8 Monate nach Eintritt erfolgen.
6.2. Bis zur Verfügbarkeit von Cannabis sind nur die monatlichen Mindestbeiträge zu entrichten.
6.3. Sobald Cannabis verfügbar ist, können Mitglieder Bestellungen auslösen, die Abholung erfolgt im befriedeten Besitztum.
§7. Mengenregelung für Cannabis und Vermehrungsmaterial
7.1. Jedes Mitglied kann pro Monat maximal 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum erhalten.
7.2. Die Abgabe erfolgt maximal in folgenden Mengen:
- Bis zu 25 Gramm pro Tag für Mitglieder ab 21 Jahren
- Bis zu 30 Gramm pro Monat für Mitglieder unter 21 Jahren, mit maximal 10 % THC-Gehalt
7.3. Pro Monat dürfen maximal sieben Samen oder fünf Stecklinge abgeholt werden. Alternativ sind bis zu fünf Samen und Stecklinge in Kombination möglich.
§8. Bestellung und Abholung
8.1. Bestellungen sind vorab auszulösen, die Bezahlung erfolgt bei Abholung im Verein.
8.2. Bei der Abholung muss ein amtlicher Lichtbildausweis und der Mitgliedsausweis vorgelegt werden.
8.3. Eine Weitergabe von Cannabis oder Vermehrungsmaterial an Dritte ist strengstens untersagt.
§9. Ausschluss von Mitgliedern
9.1. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Vereinsinteressen oder gesetzliche Vorgaben verstößt.
9.2. Ein Ausschlussverfahren führt dazu, dass das betroffene Mitglied vorläufig vom Zugang zu Cannabis und den Vereinsräumlichkeiten ausgeschlossen ist.
§10. Sicherung und Lagerung
10.1. Mitglieder sind verpflichtet, das bezogene Cannabis sicher aufzubewahren, um den Zugang durch Minderjährige zu verhindern.
10.2. Der Verein trifft Maßnahmen, um Cannabis innerhalb des befriedeten Besitztums gegen unbefugten Zugriff zu schützen.
§11. Beratung und Prävention
11.1. Der Verein bietet Aufklärung zur sicheren Anwendung und Dosierung von Cannabis an.
11.2. Es werden Informationen zu gesundheitlichen Risiken und Suchtprävention bereitgestellt.
§12. Datenschutz
12.1. Persönliche Daten der Mitglieder werden ausschließlich für vereinsinterne Zwecke verwendet.
12.2. Eine Weitergabe erfolgt nur im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen oder mit Zustimmung des Mitglieds.
§13. Schlussbestimmungen
13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13.2. Änderungen der AVB werden den Mitgliedern schriftlich mitgeteilt und gelten als akzeptiert, sofern innerhalb von vier Wochen kein Widerspruch erfolgt.