Allgemeine
Vereinsbedingungen (AVB) des Vereins für Cannabis- und Stecklingsproduktion e.V. (VCSP e.V.)
§1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Vereinsbedingungen (AVB) regeln die
Rechte und Pflichten zwischen dem Verein für Cannabis- und Stecklingsproduktion
e.V. (im Folgenden "Verein") und seinen Mitgliedern.
§2. Vereinszweck
2.1. Der Verein dient dem gemeinschaftlichen Eigenanbau von
Cannabis und der Weitergabe des gemeinschaftlich angebauten Cannabis sowie von
Vermehrungsmaterial (Stecklinge und Samen) an die Mitglieder zum Eigenkonsum.
2.2. Der Verein informiert über cannabisspezifische
Suchtprävention.
§3. Mitgliedschaft
3.1. Mitglied kann jede natürliche Person ab 18 Jahren mit
Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland werden, die schriftlich
versichert, dass sie nicht Mitglied einer anderen Anbauvereinigung ist.
3.2. Die Mitgliedschaft setzt die Zustimmung zu diesen AVB
sowie die Zahlung der Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeiträge voraus.
§4. Aufnahmegebühr
und Mitgliedsbeiträge
4.1. Bei Eintritt in den Verein ist eine einmalige
Aufnahmegebühr von 150 Euro zu entrichten.
4.2. Es wird ein monatlicher Mindestbeitrag von 20 Euro
erhoben, der zur Deckung der laufenden Kosten dient. Die Mindestlaufzeit
beträgt 3 Monate.
§5. Vertragslaufzeit
und Kündigung
5.1. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Monate.
5.2. Wenn keine Kündigung innerhalb der ersten 3 Monate
erfolgt, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um einen weiteren
Monat.
5.3. Eine Kündigung ist nach Ablauf der Mindestlaufzeit
jederzeit mit einer Frist von einem Monat möglich.
§6. Verfügbarkeit
von Cannabis und Vermehrungsmaterial
6.1. Die erste Ernte kann bis zu 8 Monate nach Eintritt
erfolgen.
6.2. Bis zur Verfügbarkeit von Cannabis sind nur die
monatlichen Mindestbeiträge zu entrichten.
6.3. Sobald Cannabis verfügbar ist, können Mitglieder
Bestellungen auslösen, die Abholung erfolgt im befriedeten Besitztum.
§7. Mengenregelung
für Cannabis und Vermehrungsmaterial
7.1. Jedes Mitglied kann pro Monat maximal 50 Gramm
Cannabis für den Eigenkonsum erhalten.
7.2. Die Abgabe erfolgt maximal in folgenden Mengen:
7.2.a. Bis zu 25 Gramm pro Tag für Mitglieder ab 21
Jahren
7.2.b. Bis zu 30 Gramm pro Monat für Mitglieder unter 21
Jahren, mit maximal 10 % THC-Gehalt
7.3. Pro Monat dürfen maximal sieben Samen oder fünf
Stecklinge abgeholt werden. Alternativ sind bis zu fünf Samen und Stecklinge in
Kombination möglich.
§8. Bestellung
und Abholung
8.1. Bestellungen sind vorab auszulösen, die Bezahlung
erfolgt bei Abholung im Verein.
8.2. Bei der Abholung muss ein amtlicher Lichtbildausweis
und der Mitgliedsausweis vorgelegt werden.
8.3. Eine Weitergabe von Cannabis oder Vermehrungsmaterial
an Dritte ist strengstens untersagt.
§9. Ausschluss von
Mitgliedern
9.1. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es gegen
die Vereinsinteressen oder gesetzliche Vorgaben verstößt.
9.2. Ein Ausschlussverfahren führt dazu, dass das
betroffene Mitglied vorläufig vom Zugang zu Cannabis und den
Vereinsräumlichkeiten ausgeschlossen ist.
§10. Sicherung und
Lagerung
10.1. Mitglieder sind verpflichtet, das bezogene Cannabis
sicher aufzubewahren, um den Zugang durch Minderjährige zu verhindern.
10.2. Der Verein trifft Maßnahmen, um Cannabis innerhalb des
befriedeten Besitztums gegen unbefugten Zugriff zu schützen.
§11. Beratung und
Prävention
11.1. Der Verein bietet Aufklärung zur sicheren Anwendung
und Dosierung von Cannabis an.
11.2. Es werden Informationen zu gesundheitlichen Risiken
und Suchtprävention bereitgestellt.
§12. Datenschutz
12.1. Persönliche Daten der Mitglieder werden ausschließlich
für vereinsinterne Zwecke verwendet.
12.2. Eine Weitergabe erfolgt nur im Rahmen gesetzlicher
Bestimmungen oder mit Zustimmung des Mitglieds.
§13. Schlussbestimmungen
13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB unwirksam
sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13.2. Änderungen der AVB werden den Mitgliedern schriftlich
mitgeteilt und gelten als akzeptiert, sofern innerhalb von vier Wochen kein
Widerspruch erfolgt.